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Förderprograme und Unterstützung

Städte, Länder und der Bund bieten zurzeit regelmäßige Förderprogramme an. Wir übernehmen für Sie das gesamte Prozedere im Förderdschungel. Moment sind Förderungen bis zu 40% für Sie möglich. Sprechen Sie uns bitte darauf an.

Sind LEDs überall einsetzbar?

Grundsätzlich ja. Die Entwicklung ist in Form, Lichtausbeute und technischer Zuverlässigkeit soweit fortgeschritten, dass nahezu alle Leuchtmittel 1:1 profitabel ersetzt werden können.

Welches Licht ist für mich geeignet?

Die Lichtfarben sind eine wichtige Größe bei der Auswahl der LED Beleuchtung. Sie entscheiden über die Wohlfühlatmosphäre, das Design und über die optimale Helligkeit.

Um so niedriger die Einheit Kelvin ist, um so warmer wird die Lichtfarbe. Die Lichtfarbe der traditionellen Glühbirne hat 2.700 Kelvin. Für das Büro ist eine Lichtfarbe von ca. 4.000 Kelvin geeignet, während in der Produktion die Lichtfarben bis zu 7.000 Kelvin sein können.

Ab wann rechnet sich eine LED Umstellung?

Legen Sie Wert auf Aspekte Umwelt und Design, dann rechnet sich die Umstellung sofort. Aber auch bei der Wohlfühlatmosphäre hat die LED gegenüber herkömmlicher Beleuchtung aufgeschlossen.
Auch in finanzieller Hinsicht amortisiert sich die LED Umstellung ab dem ersten Tag. Da durch den niedrigen Verbrauch und langen Lebensdauer und der immer günstiger werdenden Anschaffungskosten die Investition in der Regel nicht höher ist, als Ihr aktueller Verbrauch durch herkömmliche Beleuchtung. Die Amortisierungsrechnungen von PWS beweisen das immer wieder.

Wie lange ist die Lebensdauer eine LED?

Das hängt natürlich von der Art und der Qualität der Beleuchtung ab. Im Privatbereich erhalten Sie LED Leuchtmittel mit einer Lebensdauer zwischen 10.000 – 25.000 Stunden. Dagegen hält eine Glühbirne nur selten 1.000 Stunden. Im gewerblichen Bereich leisten LEDs sogar bis zu 50.000 Stunden. Dazu hinzählen muss man, dass LEDs grundsätzlich 100.000 Mal ein- und ausschalten kann. Die herkömmlichen Leuchten im privaten und gewerblichen Bereich, erreichen hier in der Regel nicht mehr als 1.000 – 3.000 Ein- und Ausschaltzyklen.

Wieviel Licht ist vorgeschrieben?

Im privaten Bereich gibt es keine gesetzlichen Vorschriften. Im gewerblichen Bereich sind die LUX Zahlen, die die Beleuchtungsstärke darstellen gesetzlich vorgegeben.
Je nach Nutzebene (die Nutzebene kann der Schreibtisch im Büro, oder der Fußboden im Lager sein) gibt es gesonderten Vorgaben, wie viel Lux erreicht werden müssen.

PWS plant Ihre Büros, Läger und Produktionsstätten genau nach diesen gesetzlichen Richtlinien. Wir ermitteln neben den LUX Werten auch die optimale Verteilung der Lichtpunkte.
Zusätzlich erhalten Sie von unseren Lichtberatern Informationen über die gesetzlich vorgegebenen Lichtfarben.
Mit PWS geplanter LED Umstellung erwarten Sie von der zuständigen Arbeitsschutzbehörde keine Reklamationen oder gar Busgelder.

In der folgenden Tabelle sind die gesetzlichen Vorschriften zur Mindest-LUX Größe sowie Lichtfarben aufgelistet:

Raum / Tätigkeit

En [lux]

LF
Lichtfarbe

FW
Farbwiedergabe

GK
Güteklasse

Bemerkungen

Allgemeine Räume

Verkehrszonen in
Abstellräumen

50

ww / nw

3

3

 

Lagerräume

Lagerräume für gleichartiges
oder großteiliges Lagergut

50

ww / nw

3

3

Natriumhochdruck-
lampen mit Stufe 4
der Farbwieder-
gabeeigenschaften
zulässig

Lagerräume mit Suchaufgabe
bei nicht gleichartigem
Lagergut

100

ww / nw

3

3

Lagerräume mit Leseaufgabe

200

ww / nw

3

2

Automatische Hochregallager

Gänge

20

ww / nw

3

3

 

Bedienungsstand

200

ww / nw

2A

1

Versand

200

ww / nw

3

2

Pausen-, Sanitär- und Sanitätsräume

Sanitätsräume Kantinen

200

ww / nw

2A

1

Stimmungsbetonte
Beleuchtung, evtl.
Glühlampen

Pausen- und Liegeräume

100

ww / nw

2A

1

Räume für körperliche
Ausgleichsübungen

300

ww / nw

2A

1

Umkleideräume

100

ww / nw

2A

2

evtl. zusätzliche
Spiegelbeleuchtung

Waschräume

100

ww / nw

2A

2

Toilettenräume

100

ww / nw

2A

2

Sanitätsräume, Räume für
Erste Hilfe und für
ärztliche Betreuung

500

ww / nw

1A

1

 

Haustechnische Anlagen

Maschinenräume

100

ww / nw

3

3

 

Energieversorgung und
-verteilung

100

ww / nw

3

3

Fernschreibstelle, Poststelle

500

ww / nw

2A

1

Telefonvermittlung

300

ww / nw

2A

1

Verkehrswege in Gebäuden

für Personen

50

ww / nw

3

3

Anpassung der Nenn-
beleuchtungsstärke
zu benachbarten Räumen:En1 >= 0,1 En2dabei bedeuten:En1=En der VerkehrswegeEn2=En der benachbarten
Räume

für Personen und Fahrzeuge

100

ww / nw

3

3

Treppen, Fahrtreppen und geneigte Verkehrswege

100

ww / nw

3

3

Verladerampen

100

ww / nw

3

3

Automatische Fördereinrichtungen oder Transportbänder im Bereich von Verkehrswegen

100

ww / nw

3

3

Halleneinfahrten (Tagesbetrieb)

2 x En1)
min. 400 lx

ww / nw

3

3

nur Leuchten ohne leuchtende Seitenteile verwenden1) En des anschließenden Innenraumes. Es ist der Innenbereich der Halleneinfahrt zu beleuchten.

Halleneinfahrten (Nachtbetrieb)

0,5 En2)
bis
0,2 En1)

ww / nw

3

3

nur Leuchten ohne leuchtende Seitenteile verwenden2) En des anschließenden Innenraumes. Es ist der Aussenbereich der Halleneinfahrt zu beleuchten.

Büro und büroähnliche Räume

Büroräume mit tageslichtorientierten Arbeitsplätzen ausschließlich in unmittelbarer Fensternähe

300

ww / nw

2A

1

arbeitsplatzorientierte Allgemeinbeleuchtung am Arbeitsplatz mindestens 0,8 En

Büroräume

500

ww / nw

2A

1

Großraumraumbüros
– hohe Reflexion

750

ww / nw

2A

1

hohe Reflexionsgrade:
Decke mindest. 0,7,
Wände/Stellwände
mindest. 0,5.
Einzelplatzbe-
leuchtung zulässig

Großraumraumbüros
– mittlere Reflexion

1000

ww / nw

2A

1

Technisches Zeichnen

750

ww / nw

2A

1

En
Gebrauchslage
des Zeichenbrettes
von 75 Grad zur
Horizontalen; im
Mittelpunkt
1,2 m Höhe

Sitzungszimmer und Besprechungsräume

300

ww / nw

2A

1

 

Empfangsräume

100

ww / nw

2A

1

Räume mit Publikumsverkehr

200

ww / nw

2A

1

Räume für Datenverarbeitung

500

ww / nw

2A

1

Normen für
Bildschirmarbeitsplätze finden
Sie in der DIN 5035 Teil 7

Groß- und Einzelhandel

Verkaufsräume

300

ww / nw

2A

1

 

Kassenarbeitsplätze

500

ww / nw

2A

1

 

Handwerk und Gewerbe (Auswahl verschiedenartiger Branchen)

Entrosten und Anstreichen von Stahlbauteilen

200

ww / nw

3

2

 

Vormontage von Heizungs- und Lüftungsanlagen

200

ww / nw

3

2

Schlosserei und Klempnerei

300

ww / nw

3

2

Kraftfahrzeugwerkstätten

300

ww / nw

3

2

Reparaturwerkstätten für Maschinen und Apparate

500

ww / nw

3

1

Optiker- und Uhrenmacherwerkstatt

1500

ww / nw / tw

2A

1

Einzelplatzbeleuchtung zweckmäßig

Herstellen von Schmuckwaren

1000

ww / nw / tw

2A

1

 

Bearbeitung von Edelsteinen

1500

ww / nw / tw

1B

1

Radio- und Fernsehwerkstatt

500

ww / nw

2A

1

Dienstleistungsbetriebe

Empfang

200

ww / nw

2A

1

Küche

500

ww / nw

2A

2

Speiseräume

200

ww / nw

1B

Sitzungsräume

300

ww / nw

2A

1

Selbstbedienungsgaststätten

300

ww / nw

2B

1

Haarpflege

500

ww / nw

1A

1

Kosmetik

750

ww / nw / tw

1A

1

 

Wäscherei und chemische Reinigungen

Waschen

300

ww / nw

2A

2

 

Maschinenbügeln

300

ww / nw

2A

1

Handbügeln

300

ww / nw

2A

1

Sortieren

300

ww / nw

2A

1

Fleckenentfernen, Kontrolle

1000

ww / nw

2A

1

Einzelplatzbeleuchtung zulässig

Außenanlagen in Lehranstalten

überdachte Pausenbereiche

50

ww / nw

3

 

überdachte Fahrradstände

20

ww / nw

3

Treppen, Fahrtreppen und geneigte Verkehrswege

100

ww / nw

3

Allgemeine Unterrichtsräumen

Vorschulräume

300

ww / nw

2

1

Für Hauptwandtafel und/oder
Demonstrationstisch
Zusatzbeleuchtung nach DIN 5035 Teil 4, Abschnitt 3.2
1) An den Plätzen mindestens 0,8 · En
2) Die für andere Nutzung erforderliche Beleuchtungsstärke kann auch durch Schalten von Teilen der Beleuchtungs-
anlage erreicht werden.
3) Hohe Reflexionsgrade: Decke mind. 0,7, Wände mind. 0,5

Unterrichtsräume, sofern nicht Ziff.4.3

3001)

ww / nw

2

1

Unterrichtsräume mit einem Tageslichtquotient D <1% (siehe DIN 5034 Teil 1) am ungünstigsten Arbeitsplatz sowie für vorwiegende Abendnutzung oder speziell für Erwachsenenbildung

5002)

ww / nw

2

1

Unterrichtsräume hohe Reflexion

750

ww / nw

2

1

Unterrichtsräume mittlere Reflexion

1000

ww / nw

2

1

Spezielle Unterrichtsräume

Lehrküchen

500

ww / nw

2

2

gegebenenfalls Zusatzbeleuchtung nach DIN 5035 Teil 4, Abschnitt 3.2

Werken

500

ww / nw

2

2

Bastel-, Näh- und Schreibmaschinenräume

500

ww / nw

2

1

 

Zeichnen, Malen

500

ww / nw

1

1

Physik, Chemie, Biologie

500

ww / nw

2

1

Laboratorien, experimentelle Praktikumräume

500

ww / nww

2

1

Technisches Zeichen 4)

500

ww / nw

2A

1

Lehrmittelräume

200

ww / nw

2

2

Versammlungsräume

200

ww / nw

2

Bildwerferräume

200

ww / nw

2

2

Flure

100

ww / nw

2

3

Treppen

200

ww / nw

2

2

Eingangshallen

200

ww / nw

2

3

Mensen

200

ww / nw

2

1

Ausstellungsräume

200

ww / nw

2

2

Mehrzweckräume

200

ww / nw

2

1

Aulen, Festräume

200

ww / nw

2

1

Bibliotheken, Mediotheken

200

ww / nw

2

1

Leseräume

200

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2

1

Buchmagazine

200

ww / nw

2

2

Hörsäle

Hörsäle mit Fenster

500

ww / nw

2

1

Zusatzbeleuchtung nach DIN 5035 Teil 4, Abschnitt 3.2

Hörsäle ohne Fenster

750

ww / nw

2

1