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Steigleitern – Prüfung

Viele Unternehmen wissen nicht, dass Steigleitern einer jährlichen Überprüfung nach DGUV Information 208-032 unterliegen, falls dies nicht anderweitig in der Gefahrenbeurteilung festgelegt ist.
Besonders Steigleitern am äußeren Gebäude sind besonderen Einflüssen von Sonne, Feuchtigkeit, Wärme und Kälte ausgesetzt. Hierbei sind Verformungen, Lösen von Schraubverbindungen möglich und selbst Rost ist nicht ausgeschlossen.
Steigleitern müssen zwingend mit PSA geprüft werden.

Um sicher zu gehen, dass Sie einen seriösen Partner für die Prüfungen Ihrer Steigleitern an der Seite haben, der Sie auch gut beraten kann, melden Sie sich bei uns.

 

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